Spezialisierung

Spezialisiert

Für Sie!

Dem Trend zur fachlichen Spezialisierung haben wir durch den Erwerb von Fachanwaltstiteln in wesentlichen Beratungsfeldern Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht Rechnung getragen.

 

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt.


Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Jeder Bewerber muss mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und gegenüber einem Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer seine theoretischen Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen haben.

 

Der Fachanwalt muss sich jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. So wird der hohe Qualitätsstandard, den ein Fachanwalt auf „seinem“ Rechtsgebiet aufweist, garantiert. Aktuelle Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bei der Bearbeitung Ihres Mandates werden somit stets berücksichtigt.



Einblick in die erworbenen Fachanwaltstitel


Arbeitsrecht

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Spezialist in allen Rechtsfragen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er prüft Arbeitsverträge und berät die Mandantschaft hinsichtlich möglicher Ansprüche auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc.

 

Selbstverständlich sind die Fachanwälte der Kanzlei Schulz & Stegemann für Sie da, wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht. Wir überprüfen die Wirksamkeit einer Kündigung und begleiten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.

 

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und sich gegen diese verteidigen wollen, bitten wir Sie um eine zeitnahe Kontaktaufnahme, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.


Familienrecht

Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Schwerpunktmäßig sind wir dabei im Scheidungsrecht und im Unterhaltsrecht für unsere Mandantschaft tätig.

 

Selbstverständlich sind wir auch für Sie dar, wenn es um die Beziehung zwischen Eltern und Kind(-ern) und um die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts geht. Es versteht sich von selbst, dass dabei das Wohl des Kindes an erster Stelle zu stehen hat.

 

Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.


Verkehrsrecht

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Spezialist für alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Erwerb oder Verkauf eines Kfz stehen.

 

Er verfügt daher über eine besondere Kenntnis im Verkehrszivilrecht (Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht), dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsordnungs-und Strafrecht, sowie dem Recht der Fahrerlaubnis.

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